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BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für aus der Türkei stammende Kurden
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 10.02.1994 - A 5 K 11039/93
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - A 12 S 2954/94
- BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
Daran ändert auch der von der Beschwerde vorgetragene Umstand nichts, daß sie sich in anderen Verfahren türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit in ähnlicher Weise stellen kann (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
Auch mit dem Hinweis auf divergierende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie darauf, daß verschiedene Oberverwaltungsgerichte die Verfolgungssituation und das Vorliegen einer Fluchtalternative in einem Land - also vor allem Tatsachenfragen - unterschiedlich beurteilen, wird eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530). - BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90
Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
Auch mit dem Hinweis auf divergierende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie darauf, daß verschiedene Oberverwaltungsgerichte die Verfolgungssituation und das Vorliegen einer Fluchtalternative in einem Land - also vor allem Tatsachenfragen - unterschiedlich beurteilen, wird eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
Daran ändert auch der von der Beschwerde vorgetragene Umstand nichts, daß sie sich in anderen Verfahren türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit in ähnlicher Weise stellen kann (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).