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   BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95   

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BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95 (https://dejure.org/1995,19672)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1995 - 9 B 544.95 (https://dejure.org/1995,19672)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1995 - 9 B 544.95 (https://dejure.org/1995,19672)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für aus der Türkei stammende Kurden

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
    Daran ändert auch der von der Beschwerde vorgetragene Umstand nichts, daß sie sich in anderen Verfahren türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit in ähnlicher Weise stellen kann (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
    Auch mit dem Hinweis auf divergierende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie darauf, daß verschiedene Oberverwaltungsgerichte die Verfolgungssituation und das Vorliegen einer Fluchtalternative in einem Land - also vor allem Tatsachenfragen - unterschiedlich beurteilen, wird eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
  • BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90

    Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
    Auch mit dem Hinweis auf divergierende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie darauf, daß verschiedene Oberverwaltungsgerichte die Verfolgungssituation und das Vorliegen einer Fluchtalternative in einem Land - also vor allem Tatsachenfragen - unterschiedlich beurteilen, wird eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 B 544.95
    Daran ändert auch der von der Beschwerde vorgetragene Umstand nichts, daß sie sich in anderen Verfahren türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit in ähnlicher Weise stellen kann (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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